§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sirius projectmanagement
GmbH, Siegstrasse 11, 53859 Niederkassel, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführerin Manuela Schmitz, ebenda (nachfolgend Sirius genannt),
gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen derselben und ihrer
Rechtsnachfolger und/oder nach Fusion mit anderen Unternehmen im Rahmen
ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der
vertragsrechtlichen Einordnung. Die AGB gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen
Einbeziehung bedarf. Insofern sind die Geschäftsbedingungen von Sirius
stets Grundlage für ihr Tätigwerden.
(2) Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der Sirius
gelten diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Version, welche im
Internet unter der Adresse http://www.gourmetlokal.com zum herunterladen
abgerufen werden oder eingesehen werden können. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
erkennt Sirius grundsätzlich nicht an. Auch Abweichungen von diesen AGB
sind nur wirksam, wenn und soweit sie durch Sirius schriftlich anerkannt
werden. Mitarbeiter von Sirius sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu
treffen oder mündlich Zusicherungen zu erteilen, die über den Inhalt des
schriftlichen Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hinausgehen. Mitarbeiter in diesem Sinne sind nicht solche Personen, die der
Geschäftsführung von Sirius angehören oder von dieser mit umfangmäßig
unbeschränkter Vollmacht versehen wurden.
§ 2 Definitionen
(1) Mitglieder im Sinne dieser Bedingungen sind solche Unternehmer im Sinne
des § 14 BGB, welche die Mitgliedschaft nach § 3 erworben haben und in
einem ungekündigten Mitgliedschaftsverhältnis stehen. Als Mitglieder
kommen insbesondere natürliche und juristische Personen in Frage die ein
Hotel oder ein gastronomisches Unternehmen besitzen und/oder führen
und/oder betreiben. Ebenso auch Verbände und Genossenschaften oder sonstige
Vereinigungen die sich mit gastronomischen Betrieben beschäftigen.
(2) Das Internetportal "gourmetlokal.com" ist im Sinne dieser
Bedingungen eine datenbankgenerierte Internetseite, die im Wesentlichen aus
den jeweiligen Firmenstammdaten dynamisch erzeugt wird. Das Internetportal
"gourmetlokal.com" bietet Mitgliedern die Möglichkeit sich im
Internet zu präsentieren und per Link auf eine evtl. schon bestehende,
eigene Homepage zu verweisen. Weiterhin können Mitglieder Ihre mobilen,
immobilen und technischen Möglichkeiten sowie Ihre Dienstleistungen
darstellen. Das Internetportal "gourmetlokal.com" ermöglicht den
Mitgliedern die dargestellten Angebote selbst zu verwalten (aktualisieren,
ändern, löschen etc.). Ein Eintrag im Sinne dieser Bedingungen ist eine
datenbankgenerierte Internetseite, die Informationen von Unternehmen, welche
sich mit gastronomischen Dienstleistungen befassen, beinhaltet.
(3) Der Eintrag des Mitgliedes im "gourmetlokal.com" ist im Sinne
dieser Bedingungen eine datenbankgenerierte schlüsselfertige Internetpräsenz.
Mitglieder haben mit dem Internetportal "gourmetlokal.com" die Möglichkeit
Ihren Betrieb über eine eigene Domain professionell zu präsentieren und
Ihre Dienstleistungen direkt online zu vermarkten.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist zunächst die Übersendung
eines rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldeformulares, welches unter
www.gourmetlokal.com per Download abrufbar ist oder auf Wunsch zugesandt
werden kann. Die Mitgliedschaft kommt erst mit Zugang des Bestätigungsschreibens
(auch Fax oder E-Mail) von Sirius zustande. Spätestens jedoch mit Zahlung
der ersten Rechnung.
§ 4 Passwort
(1) Jedes Mitglied erhält mit dem Bestätigungsschreiben ein eigenes
Passwort, das es zum Login benötigt.
(2) Jedes Mitglied ist für sein Passwort selbst verantwortlich. Es muss die
Geheimhaltung und den ordnungsgemäßen Gebrauch des Passwortes
sicherstellen. Wenn ein Mitglied gegen die Geheimhaltungspflicht beim Umgang
mit seinem Passwort verstößt, kann es wegen missbräuchlicher Verwendung
des Passwortes keine Ansprüche gegen Sirius herleiten. Es stellt Sirius
auch von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf dem nach-lässigen
Umgang des Mitglieds mit dem Passwort beruhen.
(3) Bemerkt ein Mitglied, dass sein Passwort von einer anderen Person
verwendet wird ("Missbräuchliche Verwendung"), muss es dies der
Sirius sofort anzeigen.
(4) Mit der Missbrauchsanzeige verliert das ursprüngliche Passwort, nach Möglichkeit
der Sirius zur unverzüglichen Sperrung, seine Gültigkeit, das Mitglied erhält
auf Wunsch ein neues Passwort.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 12 Monate.
(2) Nach Ablauf dieser 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um
ein weiteres Jahr, es sei denn das Mitglied und/oder Sirius kündigen die
Mitgliedschaft 8 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist
gilt entsprechend für den Fall jeder weiteren Verlängerung.
(3) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein
wichtiger Grund vorliegt, wenn:
- das Mitglied mit der Entrichtung von einer fälligen
Mitgliedsforderungen Zahlungsverzug ist
- über das Vermögen des Mitglieds die Eröffnung des
Insolvenzverfahren beantragt worden ist
- Sirius Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Mitglieds rechtfertigen oder
- das Mitglied in sonstiger Weise den Vertragsgegenstand gefährdet bzw.
gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen verstößt.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 6 Gegenstand
Sirius stellt seinen Mitgliedern eine Plattform für die Anbahnung von Geschäftskontakten
hinsichtlich des Marktsegmentes "Gastronomie" nebst einem
Interneteintrag mit Detailinformationen gegen Entgelt zur Verfügung.
Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.
§ 7 Plattform
(1) Die angebotene Plattform http://www.gourmetlokal.com ist lediglich ein
Forum für Mitglieder für Geschäftskontakte, die nicht gegen gesetzliche
Vorschriften und/oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sirius
verstoßen.
(2) Sirius selbst ist weder Partei etwaiger Kauf-, oder sonstiger Verträge
noch deren Abschluss- und/oder Vermittlungs-Maklerin. Sirius partizipiert an
solchen Verträgen nicht. Sirius hat daher keinen Einfluss auf die
Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der mitgliederseits angebotenen
Leistungen, auf die Wahrheit und Richtigkeit der Angebote oder die
Berechtigung der Mitglieder, die Artikel zu verkaufen oder die Fähigkeit
der Mitglieder, vertraglich begründete Ansprüche zu erfüllen.
(3) Die Vertragsabwicklung erfolgt ebenfalls ausschließlich zwischen den
Parteien solcher Verträge.
§ 8 Domain-Registrierung
(1) Subdomains werden von Sirius im Auftrag des Mitglieds aktiviert. Die
Aktivierung der Subdomain erfolgt auf einer von Sirius vergebenen Kunden-ID.
Sirius behält sich das Recht vor, jederzeit, eine Änderung der jeweiligen
Subdomain vorzunehmen. Dies hat jedoch auf die Findbarkeit des Eintrages im
Internetportal gourmetlokal.com keine Auswirkung. Sirius prüft nicht nach,
ob die Einrichtung der Subdomain Kennzeichenrechte Dritter verletzt. Sirius
übernimmt die Domainpflege und den Nameservice für die Stammdomain
gourmetlokal.com.
(2) Für den Fall der Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses
verzichtet das Mitglied im voraus auf die Durchsetzung etwa durch Benutzung
entstandener Kennzeichenrechte, sofern nicht eine Folgenutzung durch Sirius
und/oder deren Vertragspartner gegen die anständigen Gepflogenheiten in
Gewerbe oder Handel verstößt.
§ 9 Hosting
(1) Insbesondere Art, Umfang und Ort des Speicherplatzes der Homepage
bestimmen sich nach dem Inhalt des Vertrages und/oder nachträglichen Änderungen
oder Ergänzungen, die Sirius nach billigem Ermessen bestimmen kann.
(2) Sofern und soweit die Inhalte der Homepage des Mitglieds nach
Urheberrechtsgesetz, Kunsturhebergesetz, Markengesetz und/oder über
sonstige Schutzrechte geschützt ist, erklärt das Mitglied Inhaber dieser
Rechte, sei es auch in Form abgeleiteter Rechte von den genannten Rechten,
zu sein. Das Mitglied gewährt Sirius das zeitlich auf die Dauer des
Mitgliedschaftsverhältnisses und/oder des Betriebs des Portals
gourmetlokal.com auf den Standort des jeweiligen eigenen oder ggf.
virtuellen Servers von Sirius (für Backup-Kopien: auf den Ort der
Verwahrung) beschränkte, nicht-ausschließliche Recht, die vorerwähnten
Inhalte zu Zwecken dieses Mitgliedschaftsvertrages auf dem Server, auf einem
weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden, von
Sirius nach Maßgabe billigen Ermessens festzulegenden Anzahl von
Backup-Kopien zu vervielfältigen. Das Mitglied gewährt Sirius das zeitlich
auf die Dauer des Betriebes des Portals gourmetlokal.com und/oder des
Mitgliedschaftsverhältnisses beschränkte, nicht übertragbare, weltweite,
nicht ausschließliche Recht, die Inhalte über das Portal gourmetlokal.com,
der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder
der Öffentlichkeit Zugang zu der Homepage von einem Ort und zu einer Zeit,
die sie jeweils individuell wählen, haben. Soweit nach Beendigung des
Betriebs des Portals gourmetlokal.com und/oder dieses Mitgliedschaftsverhältnisses
solche Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese
Speicherung nicht mehr Sirius zugerechnet.
(3) Der, von Sirius zur Verfügung gestellte Serverplatz befindet sich auf
einem eigenen und/oder fremden Server, welcher monatlich an vier Tagen zu
warten ist. Für Ausfallzeiten des Servers, die vier Tage im Kalendermonat
nicht überschreiten, besteht daher keine Haftung.
(4) Das Mitglied ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen
Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder
unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn Sirius einer solchen Nutzungsüberlassung
an Dritte vorher schriftlich zustimmt.
(5) Weder die Verschaffung des Zugangs zum Internet für das Mitglied noch
das Einpflegen des Informationsmaterials für den Interneteintrag
des Mitglieds in das Internet mit der Möglichkeit des weltweiten Zugriffs
ist Gegenstand dieses Mitgliedschaftsverhältnisses.
§ 10 Werbung
(1) Sirius ist befugt, mit dem Mitglied auch ungefragt, u. a. unter Einsatz
von Fernkommunikationsmitteln, zu Zwecken der Eigenwerbung und/oder
Markterforschungszwecken in Kontakt zu treten.
(2) Das Mitglied ist während der Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses
zur Aufnahme einer Werbefläche (z.B. Banner, Button, PopUp-Fenster) von
Sirius, welche täglich 24 h abrufbar ist, auf der vertragsgemäßen
Homepage verpflichtet. Die näheren Einzelheiten (Platzierung, Größe,
Dateiformat, jeweilige Zielseite und weitere technische Spezifikationen der
Werbefläche) legt Sirius im Einzelfall nach billigem Ermessen fest. Sirius
ist jederzeit zur Entfernung der Werbefläche befugt.
(3) Das Mitglied ist nicht befugt, auf seiner Internetdarstellung innerhalb
des Portals gourmetlokal.com Fremdwerbung zu betreiben.
§ 11 Vergütung
(1) Die Preise für Dienstleistungen von Sirius bestimmen sich in
Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung nach den, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Tarifen. Diese können unter
http://www.gourmetlokal.com abgerufen oder bei Sirius angefordert werden.
§ 12 Verzug
(1) Bei Zahlungsverzug und/oder Stundung sind Zinsen in Höhe von fünf
Prozent über dem aktuellen LRG-Satz der Europäischen Zentralbank
geschuldet. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Sirius
eine höhere oder das Mitglied eine geringere Belastung nachweist. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
(2) Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat das
Mitglied Sirius die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. Sirius
kann stattdessen ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung für jeden solchen Fall
eine Kostenpauschale von € 7,50 verlangen. Ist Lastschrifteinzugsermächtigung
erteilt, verpflichtet sich das Mitglied jede Änderung seiner Bankverbindung
sofort mitzuteilen.
(3) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Sirius sind sofort nach deren
Zugang zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als
Genehmigung, es sei denn die Unrichtigkeit der Rechnung ist offenbar oder
erheblich (mehr als 5 % des Auftragvolumens). Die Parteien sind sich einig
darüber, dass eine rechtzeitige Einwendung im allgemeinen dann nicht
vorliegt, wenn nach Zugang der Rechnung mehr als fünf Werktage verstrichen
sind. Die Parteien gehen davon aus, dass Rechnungen, die innerhalb
Deutschlands versandt werden, im allgemeinen zwei Werktage nach Absendung
zugehen. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, diese Zugangsvermutung zu
widerlegen.
(4) Dienstleistungen werden gem. vertraglicher Vereinbarung abgerechnet.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der aktuellen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sollte das Mitglied nicht der Umsatzsteuer unterliegen, hat
er seine UID Sirius mit Auftragserteilung mitzuteilen. Verstößt das
Mitglied gegen diese Pflicht, so hat es den aus der Verzögerung
resultierenden Zinsschaden zu tragen.
(5) Bei Zahlungsverzug des Mitglieds ist Sirius berechtigt, die Erbringung
weiterer Dienstleistungen und/oder Vermittlungstätigkeiten - ggf. auch aus
anderen Verträgen - zu verweigern. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem
erheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der
Zahlungsforderung von Sirius wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Mitglieds i.S.d. § 321 BGB, ist Sirius berechtigt, sämtliche
Forderungen sofort fällig zu stellen.
§ 13 Inhalte
(1) Das Mitglied darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner
vertragsgemäßen Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen. Das Mitglied ist verpflichtet,
die von Sirius zur Verfügung gestellten Dienste nur im Rahmen der
allgemeinen Handlungsfreiheit zu benutzen, also insbesondere die
verfassungsmäßige Ordnung einzuhalten und keine Rechte Dritter,
insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechte, zu
verletzen, keine Informationen mit rechts-, wettbewerbs- und/oder
sittenwidrigen Inhalten anzubieten. Darunter sind insbesondere solche
Informationen zu verstehen, die im Sinne des § 131 StGB zum Rassenhass
aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig
sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen,
geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden
und/oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Das Mitglied ist verpflichtet,
auf die vertragsgemäßen Internet-Seiten eingestellte Inhalte als eigene
Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu
kennzeichnen. Das Mitglied hat Kenntnis von den Kennzeichnungspflichten nach
MDStV und TDG (vgl. http://www.iukdg.de) und wird diese eigenverantwortlich
beachten. Das Mitglied darf nur wahre Angaben über angebotene
Dienstleistungen und/oder Weine machen.
(2) Das Mitglied darf auf der vertragsgemäßen Internetdarstellung
lediglich einen externen Hyperlink auf eine mitgliedseigene, bereits
bestehende Internet-Adresse setzen.
(3) Die zweckfremde Verwendung des vertragsgemäßen Speicherplatzes für
die Hinterlegung von speicherintensiven und/oder oft benötigten Dateien
(z.B. Grafik-Programm-) ist nicht ohne ausdrückliche Einwilligung von
Sirius gestattet. Die Bereitstellung von ausführbaren Dateien bzw.
Applikationen, soweit diese eine übermäßige Belastung des Servers herbeiführen,
d.h. die Abrufbarkeit von anderen Daten erheblich beeinträchtigen, bedarf
ebenfalls der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung von Sirius. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Umgang mit E-Mails.
(4) Das Mitglied darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von
Sirius speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe
oder Vervielfältigung (z.B. spamming) geeignet sind, den Bestand oder
Betrieb des Datennetzes von Sirius zu gefährden.
(5) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen
verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer angemessenen
Vertragsstrafe, deren Höhe Sirius nach billigem Ermessen bestimmt.
Angemessen ist stets eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 € (EUR). Beim
Handeln im geschäftlichen Verkehr ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
mindestens 3.000 € (EUR) angemessen. Das Mitglied stellt Sirius im
Innenverhältnis von etwaigen, aus den Verstößen folgenden Ansprüchen
Dritter auf erstes Anfordern frei. Insbesondere die Kosten für eine
eventuell erforderliche Rechtsverteidigung seitens Sirius übernimmt das
Mitglied im voraus. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadensersatzanspruchs durch Sirius ist dadurch nicht ausgeschlossen.
(6) Sirius ist befugt, bei einem Verstoß des Mitglieds gegen die, in Absatz
1 bis 3 niedergelegten Bestimmungen die Aufnahme von Internet-Seiten zu
verweigern, die Internet-Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu
sperren und/oder zu löschen, Zugänge zum Internet und/oder Internet-Seiten
sofort zu sperren und den Mitgliedsvertrag sofort außerordentlich zu kündigen.
Verstöße werden zudem ggf. zur Anzeige gebracht.
§ 14 Pflichten des Mitglieds
(1) Das Mitglied ist verpflichtet, das Portal gourmetlokal.com ausschließlich
bestimmungsgemäß zu nutzen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich gegenüber
anderen Mitgliedern respektvoll zu verhalten. Das Mitglied ist verpflichtet,
Sirius über Störungen des Portals gourmetlokal.com umgehend zu
unterrichten und alle ihm verfügbaren Informationen bereitzustellen, die
zur Behebung der Störung erforderlich sind. Das Mitglied hat jede Änderung
seines Namens, seiner Firmenbezeichnung, seiner postalischen Anschrift,
seines Sitzes, seiner E-Mail-Adresse, seiner Telefonnummer, seiner
Faxnummer, seiner Bankverbindung und jede Änderung in seiner Person (z.B.
Erbfall, Gesamtrechtsnachfolge) mitzuteilen.
(2) Das Mitglied ist im Rahmen der Nutzung des Portals gourmetlokal.com
verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben über die angebotenen Produkte
zu machen.
(3) Verstößt das Mitglied gegen die vorstehenden Pflichten, so ist Sirius
zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Rechte aus § 14
dieser Bedingungen werden hierdurch nicht berührt.
(4) Dem Mitglied obliegt es, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen,
die sich auf dem (virtuellen) Server von Sirius befinden und/oder
unmittelbar hochgeladen werden sollen.
§ 15 Datenschutz
(1) Das Mitglied ist damit einverstanden, dass persönliche Daten
(Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten
betreffen (Verbindungsdaten), wie z.B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer
der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Sirius während
der Dauer des Mitgliedschaftsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies
zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und
Speicherung erklärt das Mitglied sein Einverständnis. Die erhobenen
Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Sirius auch zur Beratung seiner Kunden,
zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur
bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen. Das Mitglied kann einer
solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. Sirius wird diese Daten ohne
dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit
nicht, als Sirius gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere
Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit
international anerkannte technische Normen dies vorsehen und das Mitglied
nicht widerspricht.
(2) Sirius weist das Mitglied ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz
für Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Mitglied ist bekannt, dass
Sirius das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und u. U. auch
weitere dort abgelegte Daten des Mitglieds aus technischer Sicht jederzeit
einsehen kann. Auch andere Internet-Teilnehmer sind u. U. technisch in der
Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
Daten trägt das Mitglied daher selbst die Verantwortung.
§ 16 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind sowohl gegenüber Sirius als auch gegenüber
Sirius's Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln der gesetzlichen Vertreter und/oder der
leitenden Angestellten von Sirius oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Für
die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten steht Sirius stets ein. Für
Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
von Sirius und/oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht, besteht keine
Haftung.
(2) Soweit im übrigen eine Haftung in Betracht kommt, soll der Haftungshöchstbetrag
auf einen Jahresmitgliedsbetrag beschränkt sein: Soweit Maß des
Verschuldens und Schadensbegrenzung in unbilligem Verhältnis stehen, soll
die Höhe der Haftungsbegrenzung unter Berücksichtigung des
Jahresmitgliedsbeitrages, und der besonderen Umstände des Falles durch
billiges Ermessen eine Grenze finden.
(3) Sofern der (virtuelle) Server in einem Kalendermonat wegen eines, von
Sirius zu vertretenden Umstandes mehr als vier Tage ausfällt, so haftet
hierfür in erster Linie der Betreiber des Servers (subsidiäre
Eigenhaftung). Eine Inanspruchnahme von Sirius kommt daher erst in Betracht,
wenn das Mitglied eine vorherige gerichtliche Inanspruchnahme des Betreibers
des Servers, den Sirius ggf. benennen wird, nachweist. Diese Klausel findet
keine Anwendung, wenn der Betreiber des Servers im Zeitpunkt des Ausfalls
zahlungsunfähig ist und/oder außerhalb des Geltungsbereichs der Verträge
über die europäischen Gemeinschaften seinen Sitz hat und/oder die
Verweisung auf die vorrangige Inanspruchnahme des Serverbetreibers aus
anderen Gründen untunlich erscheint. Die vorstehenden Bestimmungen finden
sinngemäße Anwendung auf alle weiteren Haftungsfälle, die durch Erfüllungsgehilfen
von Sirius verursacht werden. Soweit danach Sirius für vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen einzustehen hat, ist
die Haftung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(4) Sirius unterhält eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung solcher
vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, welche auf einem vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und für
die Sirius nach vorstehenden Grundsätzen subsidiär einzustehen hat. Diese
Versicherung deckt auch die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der
Erfüllung vertragswesentlicher Pflichten ab. Weist das Mitglied einen
solchen Schaden nach, so wird Sirius zur Befriedigung der
Schadensersatzansprüche des Mitglieds ihren Deckungsanspruch gegenüber der
Haftpflichtversicherung an das Mitglied abtreten. Dies gilt nicht, wenn die
Verweisung auf die Ansprüche gegenüber der Versicherung das Mitglied mit
unzumutbaren Kosten und/oder Risiken belasten würde. In diesem Falle haftet
Sirius unmittelbar auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
(5) Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten - beginnend
mit der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch Sirius -
gerichtlich geltend gemacht, so verfällt er. In den Fällen subsidiärer
Eigenhaftung und/oder der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt
die Verfallsfrist erst dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung endgültig
Zahlung verweigert und/oder der Erfüllungsgehilfe erfolglos gerichtlich in
Anspruch genommen wurde.
§ 17 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Gegen Ansprüche von Sirius kann das Mitglied nur mit unbestrittenen
und/oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Dem Mitglied steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sei
es nach § 273 BGB, sei es nach § 369 HGB, nur wegen Gegenansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 18 Änderungsvorbehalt
(1) Sirius behält sich handelsübliche Änderungen der von ihr geschuldeten
Leistungen vor. Nicht handelsübliche Änderungen sind zulässig, wenn sie für
das Mitglied gleich- oder höherwertig und/oder geringfügig sind. Sonstige
Änderungen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall.
§ 19 Vollständigkeitsklausel
(1) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Dem Mitglied bleibt vorbehalten, diese Vermutung zu widerlegen.
§ 20 Wechsel des Vertragspartners
(1) Sirius behält sich vor, die Rechte und Pflichten aus dem
Mitgliedschaftsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen. Macht Sirius
hiervon Gebrauch, so steht dem Mitglied das Recht zur außerordentlichen Kündigung
binnen zwei Wochen zu. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich
erfolgt.
§ 21 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn. Dies gilt auch für
Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. Sirius ist jedoch auch berechtigt,
am Sitz des Mitglieds zu klagen. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet
deutsches Recht mit Ausschluss des Wiener Kaufrechts Anwendung.
Besondere Bedingungen für die Bereitstellung von Domains
§ 1
(1) Soweit die nachfolgenden Besonderen Bedingungen für die Bereitstellung
von Domains keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten die Allgemeine
Geschäftsbedingungen für das Internet-Projekt gourmetlokal.com.
§ 2
(1) Gegenstand dieser Besonderen Bedingungen ist die Domainabfrage, die
Erstellung und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen
Registrierungsstelle vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der,
vom Vertragspartner gewünschten Domain gegen Entgelt.
(2) Sirius übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain verfügbar
ist. Sirius übernimmt ferner keine Überprüfung dahin, ob der gewünschte
Domainnamen gegen Rechte Dritter, insbesondere Marken- und/oder Namensrechte
verstößt.
§ 3
(1) Der Vertragspartner ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der Vertragspartner
hat alle Informationen, die Sirius formularmäßig nachfragt, anzugeben.
Eine inhaltliche Überprüfung dieser Angaben durch Sirius erfolgt nicht.
§ 4
(1) Sirius bemüht sich um eine rasche Bearbeitung der vollständigen
Unterlagen. Termine für die Bearbeitung und insbesondere die Übermittlung
des Antrages sind ausschließlich dann verbindlich, wenn Sirius sie
schriftlich bestätigt hat.
§ 5
(1) Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Tarifliste
http://www.gourmetlokal.com. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
Nach Zahlungseingang wird die Domain freigeschaltet. Im Falle des
Zahlungsverzuges ist Sirius berechtigt, Domains zu sperren. Für die
Sperrung und Wiederherstellung des Zugriffs gilt eine Pauschale von €
35,00 (zzgl. Mehrwertsteuer) als vereinbart.
§ 6
(1) Sollte der Vertragspartner von dritter Seite aufgefordert werden, eine
Internetdomain aufzugeben, weil sie (angeblich) fremde Rechte verletzt, wird
er Sirius hiervon unverzüglich unterrichten. Sirius ist in einem solchen
Fall berechtigt, im Namen des Vertragspartners auf die Internetdomain zu
verzichten, falls der Vertragspartner nicht sofort Sicherheit für etwaige
Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 15.000 €)
stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung
einer Internetdomain beruhen, stellt der Vertragspartner Sirius hiermit
frei.
Salvatorische Klausel
Soweit die vorgenannten Vertragsbedingungen eine Regelung nicht enthält,
die zur näheren Erläuterung notwendig ist, gelten die gesetzlichen
Regelungen. Sollten einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig,
anfechtbar oder unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen in Ihrer
Wirksamkeit nicht berührt. Vielmehr ist die angreifbare Bestimmung in
diesem Fall so auszulegen, dass sie dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Das gleiche gilt für die Ausfüllung von Vereinbarungslücken.
Niederkassel, den 24.07.2002
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